AGB

1.1 Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für Beratungen, Workshops und Trainings sowie aller Marktforschungsprojekte sind Bestandteil von Verträgen und Auftragsbestätigungen, welche die Unterstützung in diversen Themen des Auftraggebers zum Gegenstand macht.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) ausdrücklich schriftlich anerkannt. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regeln enthalten, gilt das dispositive Recht. Davon abweichende Bestimmungen in allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages / Marktforschungsprojektes wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Alle Beratungs- und Trainingsaufträge sowie Marktforschungsaufträge (und sonstige Vereinbarungen sind rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt werden und verpflichten gegenseitig in dem in der schriftlichen oder mündlichen vertraglichen Vereinbarung angegebenen Umfang.

2.2 Der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Mitglied des Betriebsrats) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Kunde21 GmbH) von dieser informiert werden.

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Kunde21 GmbH) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5.1 Der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter auf Verlangen des Auftraggebers Bericht zu erstatten. Folgende Regelungen (5.2 bis 5.3) zur Veröffentlichung von Informationen beziehen sich auf ein Auftragsverhältnis, das die Nutzung von Marktforschungsaufträgen als Auftragsgegenstand beinhaltet:

5.2 Jedes auftraggebenden Unternehmen von Marktforschungsprojekten willigt ein, dass deren Ergebnisse in anonymisierter und aggregierter Form für Vergleichsanalysen verwendet werden. Die Anonymität der Einzelergebnisse wird jederzeit sichergestellt. Sonderauswertungen werden nur dann durchgeführt, wenn nach allgemein anerkannten statistischen Kriterien davon ausgegangen werden kann, dass die Anonymität der Auskunftsperson gewährleistet ist.

5.3 Zudem werden keine Auftraggebenden von Marktforschungsprojekten genannt, lediglich jene Unternehmen werden veröffentlicht, die ausgezeichnet werden (z. B. im Zuge der Teilnahme an Top Service Österreich). Sollte ein siegendes Institut keine Veröffentlichung wünschen, so ist dies dem Auftragnehmer im Vorfeld schriftlich mitzuteilen.

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) und deren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Programme, Präsentationen und sonstige verkaufsunterstützende Hilfsmittel etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Kunde21 GmbH). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Kunde21 GmbH) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Kunde21 GmbH) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7.1 Die Beweislast für das Vorliegen etwaiger Mängel und für das etwaige Verschulden des Auftragnehmers (Kunde21 GmbH) trägt immer der Auftraggeber.

8.1 Der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) konzentriert sich auf Managementberatung und Marktforschung. Da kein Beraterfachwissen geschult wird, ist eine Haftung des Auftragnehmers (Kunde21 GmbH) aus ev. Beratungsfehlern des Auftraggebers ausgeschlossen. Weiters hält sich der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) im Falle von Ansprüchen Dritter aus eventuellen Beratungsfehlern beim Auftraggeber schad- und klaglos.

8.2 Der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle und ausschließlich bei grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Schadensersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden. 8.3 Schadensersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. Für Software wird jede Haftung ausgeschlossen.

9.1 Der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5 Der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Dies umfasst Tätigkeiten, die im individuell abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO konkretisiert sind. Die Vertragsparteien sind im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze verantwortlich.

9.6 Informationen zum Datenschutz (Datenschutzerklärung) des Auftragnehmers (Kunde21 GmbH) sind unter https://kunde21.com/datenschutz/ abrufbar.

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Kunde21 GmbH). Der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. des Auftragnehmers (Kunde21 GmbH) sind vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Es wird ein Kilometergeld für Fahrten mit dem Kraftfahrzeug in Höhe von 1,00 Euro je gefahrenen Kilometer sowie 0,10 Euro je Beifahrer:in dem Auftraggeber weiterverrechnet.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen (zB Absage von vereinbarten WS Terminen), oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Kunde21 GmbH), so behält der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Wenn vereinbarte Workshop Tage durch den Auftraggeber ab 4 Wochen vor dem Erfüllungsdatum auf einen später liegenden Tag verschoben werden, so fallen für den entfallenen Workshop Tag/e 50% des vereinbarten Honorars für diese Workshop Tage inkl. Vor- und Nachbereitung an.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

10.6 Bei Rücktritt von Marktforschungsprojekten werden ab Versand der Auftragsbestätigung 30% des gesamten Auftragsvolumens, ab Versand der Unterlagen (Checkliste, Vorlagen und Fragebögen) 60% und ab Start der Befragungserhebung (auch ab Start der Befragung der ersten Befragungsgruppe, zB Mitarbeiter oder Kunden) 100% von der gesamten Auftragssumme verrechnet.

11.1 Für die Teilnahme an Präsentationen, auch im Rahmen laufender Kooperationen, steht Kunde21 GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

11.2 Erhält Kunde21 GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen Kunde21 GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; Unterlagen sind unverzüglich zurückzustellen.

11.3 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Kunde21 GmbH gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist Kunde21 GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

11.4 Tritt bei einer Präsentation der Verdacht der Doppelschöpfung (Zufällige gleichzeitig eigenständige Entwicklung einer gleichen oder sehr ähnlichen Idee) zwischen Kunde21 GmbH und einem anderen Bewerber auf, so ist Kunde21 GmbH noch vor Ort unter Beleg durch Vorlage geeigneter Unterlagen davon in Kenntnis zu setzen.

11.5 Sollte der Verdacht in Abwesenheit von Kunde21 GmbH entstehen, ist Kunde21 GmbH sofort nach erfolgter Präsentation durch den anderen Bewerber unter Beifügung geeigneter Belege in Kenntnis zu setzen. Eine Bekanntgabe berührt allfällige Ansprüche oder auch Haftungsausschlüsse von Kunde21 GmbH, etwa in Bezug auf Verletzung des Urheberrechtes nicht. Insbesondere behält sich die Kunde21 GmbH die Geltendmachung von Ansprüchen vor, wenn die allfällige Doppelschöpfung nach erfolgter Präsentation durch Kunde21 GmbH auftritt, der Mitbewerber beauftragt wird und/oder der Zeitabstand zwischen den Präsentationen eine Verwendung der Konzepte der Agentur durch Dritte, etwa aufgrund von Weitergabe der Präsentationsunterlagen, möglich erscheinen lässt.

11.6 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Kunde21 GmbH nicht zulässig.

12.1 Der Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Kunde21 GmbH) ausdrücklich einverstanden.

13.1 Der Umfang des Beratungsauftrages wird im Angebotsschreiben/Vertrag definiert.

13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

13.3 Angebote sind 3 Wochen ab Angebotslegung gültig.

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.

14.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.

Kontakt

Dr. Barbara Aigner
Tel.: +43/2252/25 48 45
barbara.aigner@kunde21.com

Alexandra Nagy MSc MBA
alexandra.nagy@kunde21.com

Kunde21 GmbH
Marchetstraße 47
A-2500 Baden